Die Verurteilungen hatten allesamt Geldstrafen zur Folge, wobei am 13. November 2018 erstmals eine unbedingte Geldstrafe ausgesprochen wurde. Mit dem vorliegenden Urteil wird der Beschuldigte erstmals zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Gestützt auf die im Strafregisterauszug aufgelisteten rechtskräftigen Verurteilungen kann dem Beschuldigten keine klare Schlechtprognose gestellt werden, insbesondere, da es sich nicht um einschlägige Vorstrafen handelt. Mit Blick auf die Tatumstände ist zudem davon auszugehen, dass es sich bei der vorliegenden Widerhandlung um eine einmalige Tat handelte.