__ bevorschusst (pag. 438). Darauf angesprochen, weshalb er trotz seines festen Lohns immer noch keinen Unterhalt an die Kinder bezahle, gab der Beschuldigte an, dass er seiner Exfrau gesagt habe, dass er für die Kinder bezahle, diese aber noch einen Vertrag mit der Gemeinde C.________ habe (pag. 479 Z. 13 ff.; vgl. Ziffer IV. 14.4.2 hiernach). Die persönlichen Verhältnisse sind insgesamt neutral zu werten. Das Vorleben d.h. die Vorstrafen wirken sich straferhöhend aus. Eine Erhöhung der Freiheitsstrafe um 2 Monate auf 16 Monate erachtet die Kammer als angemessen.