11 Strassenverkehrsamtes (pag. 474 Z. 22 f.). Aus der neuen Delinquenz kann auf Gleichgültigkeit geschlossen werden. Dies obwohl die Vorstrafen nicht einschlägig sind. Zu den persönlichen Verhältnissen ist ergänzend festzuhalten, dass der Beschuldigte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung angab, seit dem 19. November 2019 als Reinigungskraft bei der Q.________ (GmbH) zu arbeiten und ab dem 1. Dezember 2019 einen festen Arbeitsvertrag zu erhalten. Gemäss der Auskunft des Regionalen Sozialdienstes D.__