In der Schweiz hat er viele Jahre gearbeitet. Im Jahr 2016 sei dann eine Nervenkrankheit diagnostiziert worden (pag. 325 Z. 6-16). Der Beschuldigte ist zurzeit erwerbslos und verfügt über kein Vermögen (pag. 50). Er lebt vom Sozialdienst (pag. 325 Z. 24-28). Er hat zudem Schulden über CHF 162‘000.00 (pag. 240 ff.). Diesbezüglich sei er im Kontakt mit der Schuldenberatung, damit diese zurückbezahlt werden können (pag. 325 Z. 30-31). Die persönlichen Verhältnisse sind gesamthaft neutral zu beurteilen.