7 teilsbegründung als rechtserheblich festgestellten Sachverhalt gemäss Anklageschrift vom 4. Juli 2019 (pag. 299) aus. Weiter ist auch der entsprechende Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen. Die Kammer verweist vollumfänglich auf die korrekten rechtlichen Erwägungen der Vorinstanz (pag. 369 ff., S. 16 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). III. Strafzumessung