Der Beschuldigte gab an, dass er beauftragt worden sei, den übernommenen Sack Heroin an den Bahnhof K.________ (Ortschaft) zu bringen. Ihm sei gesagt worden, dass dort jemand auf ihn warten und den Sack abholen werde (pag. 54 Z. 76 f). In der Folge transportierte der Beschuldigte das Heroin in die Wohnung von seiner Freundin, L.________, an der M.________ (Strasse) in K.________ (Ortschaft) und bewahrte es dort auf. Einen Teil davon, nämlich 15 Gramm Heroingemisch (bzw. 2.1 Gramm reines Heroin), transportierte der Beschuldigte gleichentags weiter mit dem Auto zum Kurzzeitparking am Bahnhof K.________ (Ortschaft), wobei L.________