Am 9. November 2018 hat der Beschuldigte einen Telefonanruf auf das beafon erhalten, wobei er aufgefordert wurde zum Bahnhof J.________(Ortschaft) zu kommen. Der Telefonanruf kam gemäss den Aussagen des Beschuldigten von einem Mann, der albanisch gesprochen und den er in Montenegro bereits einmal getroffen habe (pag. 53, Z. 50 ff.). Der Beschuldigte fuhr gleichentags zum Bahnhof J.________(Ortschaft) und übernahm dort von einer unbekannten Person einen Sack mit total 167.4 Gramm Heroingemisch (reines Heroin total 22.1 Gramm). Der Beschuldigte gab an, dass er beauftragt worden sei, den übernommenen Sack Heroin an den Bahnhof K.____