III. 1. Der A.________ mit Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 05.12.2014 gewährte bedingte Vollzug für eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 60.00 sei zu widerrufen. Die Strafe sei zu vollziehen. Die Geldstrafe von CHF 1'800.00 sei zu bezahlen. 2. Der A.________ mit Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 01.05.2018 gewährte bedingte Vollzug für eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen à CHF 30.00 sei zu widerrufen. Die Strafe sei zu vollziehen. Die Geldstrafe von CHF 750.00 sei zu bezahlen. 3. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren seien A._____