4 2. auf die Anordnung einer Landesverweisung sei zu verzichten (Art. 66a Abs. 2 StGB, Härtefall); 3. zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten; die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Staat aufzuerlegen. 4. A.________ sei eine Entschädigung zu entrichten für die oberinstanzlichen Verteidigungskosten.