4. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft stellte anlässlich der Berufungsverhandlung vom 13. August 2020 folgende Anträge (pag. 483): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 20. November 2019 mit Bezug auf den Schuldspruch, die Verurteilung zu den Verfahrenskosten im Hauptund Widerrufsverfahren sowie mit Bezug auf die Verfügungen in Rechtskraft erwachsen ist. II. A.___