Zudem wurden der dem Beschuldigten mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. Dezember 2014 für eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 60.00 und der mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 1. Mai 2018 für eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen à CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug widerrufen. Der Beschuldigte wurde zur Bezahlung dieser seinerseits bedingt ausgesprochenen und nunmehr zu vollziehenden Geldstrafen in der Höhe von CHF 1'800.00 (Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. Dezem-