Auf die Anordnung einer Landesverweisung wurde verzichtet. Weiter wurden dem Beschuldigten die Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 10'011.75 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung), auferlegt. Zudem wurden der dem Beschuldigten mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. Dezember 2014 für eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 60.00 und der mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 1. Mai 2018 für eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen à CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug widerrufen.