SR 812.121]), begangen am 9. November 2018 durch Erwerb, Besitz (zum Verkauf) und Beförderung von total 167.4 Gramm Heroingemisch (22.1 Gramm reines Heroin) und durch Besitz (zum Verkauf), Beförderung und Anstalten treffen zum Verkauf von 15 Gramm Heroingemisch (2.1 Gramm reines Heroin) schuldig erklärt. Hierfür wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt, wobei die Polizei- und Untersuchungshaft von 74 Tagen an die Freiheitsstrafe angerechnet wurde. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf fünf Jahre festgelegt. Auf die Anordnung einer Landesverweisung wurde verzichtet.