1. Die auf die Einstellung des Strafverfahrens wegen Tätlichkeiten und den Freispruch von der Anschuldigung der Beschimpfung (Anspucken) entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (2/5) von total CHF 4'866.60 (inkl. Kosten für die schriftliche Urteilsbegründung von CHF 800.00), ausmachend CHF 1’946.60, werden ausgeschieden und vom Kanton Bern getragen. 38 2. 1/4 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 3'500.00, ausmachend CHF 875.00, werden ausgeschieden und vom Kanton Bern getragen.