Die Schwierigkeit des Verfahrens erweist sich damit als unterdurchschnittlich und der erstinstanzlich gebotene Zeitaufwand ist tiefer anzusetzen. Für die Vorbereitung der erstinstanzlichen Hauptverhandlung und der beiden Fortsetzungsverhandlungen (inkl. Aktenstudium und Redaktion Plädoyer) erachtet die Kammer einen Zeitaufwand von maximal 17.5 Stunden anstatt der geltend gemachten 24.5 Stunden für geboten. Die erstinstanzliche Hauptverhandlung vom 21. August 2018 dauerte 3 Stunden und 20 Minuten (pag. 293; pag. 306), die Fortsetzungsverhandlung vom 18. Juni 2019 2 Stunden und 40 Minuten (pag. 390 f.) und die Fortsetzungsverhandlung vom 25. Mai 2020 5 Stunden (pag.