Von der anteilsmässigen Ausfällung einer Verbindungsbusse kann daher abgesehen werden. Der Beschuldigte ist zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 5’600.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs mit einer Probezeit von zwei Jahren, zu verurteilen.