Für den Schuldspruch wegen mehrfacher Beschimpfung erscheint eine Strafe von 20 Strafeinheiten als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen. Davon sind 3/4, ausmachend 15 Strafeinheiten, asperierend zu berücksichtigen, so dass die Strafe von 70 Strafeinheiten auf 85 Strafeinheiten zu erhöhen ist.