Nach der Trennung der Parteien im Juni 2016 hatte die Privatklägerin eine Beziehung mit einem Muslim. Der Beschuldigte gab diesbezüglich an, er habe keine Probleme mit Muslimen (pag. 611 Z. 13 f.). Es habe ihn nur gestört, als dieser ihn bedroht habe (pag. 428 Z. 1). Aus den Aussagen der Privatklägerin geht jedoch hervor, dass der Beschuldigte Mühe mit ihrer neuen Beziehung hatte. So schilderte die Privatklägerin in ihren ersten Aussagen zum Vorfall vom 27. September 2016, der Beschuldigte habe ihr gesagt, sie sei mit einem Muslim zusammen und das sei ein Kampf für ihn. Er werde dies nicht akzeptieren (pag. 70 Z. 141 f.).