Aussagen der Privatklägerin Die Privatklägerin schilderte an der polizeilichen Einvernahme vom 1. Juli 2016, der Beschuldigte habe sie während einer Auseinandersetzung am 24. Juni 2016 mit Ausdrücken beleidigt wie: «Du fickst einen Muslim, du bist eine Hure» Ihrer Tochter habe er auch erzählt, dass Muslime schlecht und grauenhaft seien und Menschen abschlachten würden (pag. 44 Z. 178; pag. 45 Z. 204 ff.). An der polizeilichen Einvernahme vom 18. Oktober 2016 führte die Privatklägerin im Zusammenhang mit dem Vorfall vom August 2015 aus, der Beschuldigte habe sie im Auto als «Schlampe», «Nutte» und vieles mehr beschimpft (pag.