IV. 14. hinten]). Die Privatklägerin erstattete am 18. Oktober 2016 Straf- 20 anzeige gegen den Beschuldigten wegen Drohung, Beschimpfung und Tätlichkeiten und stellte Strafantrag (pag. 60 ff.). Dass der Zeitraum vom 19. Juli 2016 bis Mitte Oktober 2016 zur Anklage kam, liegt an der Strafantragsfrist von drei Monaten (Art. 31 aStGB). 10.2 Aussagen der Privatklägerin