17 verhalt zum 27. September 2016 an der Fortsetzungsverhandlung vorgelesen wurde (pag. 426 Z. 10). Er wusste somit, dass vom 27. September 2016 die Rede ist. Auf Frage, was er heute zu diesem Vorwurf sage, führte der Beschuldigte unter anderem aus, die Privatklägerin sei im Media Markt gewesen und habe ihre Wohnung einrichten wollen. Sie habe gewollt, dass er die Tochter in Gümligen abhole. Er habe dann die Tochter dort abgeholt. Die Privatklägerin habe wieder mit dem Zug nach Thun fahren wollen (pag. 426 Z. 12, Z. 19 ff.).