Die Privatklägerin habe seiner Mutter erzählt, dass sie in den Media Markt gehe (pag. 613 Z. 16 f.). Seine Mutter sei am 22. September 2016 abgereist. Die Privatklägerin habe am 27. September 2016 keinen Kontakt mit seiner Mutter aufnehmen können. Sie sei weg gewesen. Auf Frage, wie er dann erfahren habe, dass er seine Tochter am Bahnhof in Gümligen abholen müsse, meinte der Beschuldigte, das sei an einem anderen Tag gewesen. Wahrscheinlich habe die Privatklägerin seiner Mutter ein SMS geschrieben und diese habe dann ihm geschrieben. Eine andere Möglichkeit habe es nicht gegeben, um Kontakt aufzunehmen (pag. 613 Z. 30 ff.).