An der Fortsetzungsverhandlung gab der Beschuldigte an, er habe sein Kind gefahren, aber nicht die Privatklägerin. Das sei gar nicht an einem Wochenende gewesen. Mit dem Beistand sei vereinbart gewesen, dass das Kind immer am Wochenende von ihm gebracht und geholt werde. Er habe keinen persönlichen Kontakt mit der Privatklägerin gehabt. Er habe all ihre Social Media Accounts blockiert und auch ihre Nummer. Sie hätten nach dem Vorfall im Juni 2016 keinen Kontakt mehr gehabt. Die Privatklägerin sei im Media Markt gewesen und habe ihre Wohnung einrichten wollen. Sie habe gewollt, dass er die Tochter in Gümligen abhole.