612 Z. 1 ff.). Auf Vorhalt der Aussagen der Privatklägerin, wonach er sie am 27. September 2016, als sie zusammen mit dem Auto von Muri nach Gümligen unterwegs gewesen seien, mit dem Tod bedroht habe, sagte der Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft Folgendes aus: «Nein, das ist nicht wahr. Also das war bei der Kindsübergabe und sie wollte das Kind sehen und fragte mich, ob ich sie nach Gümligen zum Bahnhof fahren kann. Ich sagte okay, aber es war ein normales Gespräch, keine Bedrohung» (pag. 32 Z. 76 ff.). An der Fortsetzungsverhandlung gab der Beschuldigte an, er habe sein Kind gefahren, aber nicht die Privatklägerin.