Ihre Tochter J.________ sei an diesem Tag bei ihr gewesen. Sie habe sie an diesem Tag dem Beschuldigten übergeben müssen. Sie sei mit J.________ unterwegs gewesen und sie hätten zusammen eingekauft. Sie habe dann den Beschuldigten gefragt, ob er sie zum Bahnhof Gümligen fahren könne (pag. 303 Z. 14 ff.). Auf Nachfrage der Gerichtspräsidentin erläuterte die Privatklägerin, der Beschuldigte sei beim Einkaufen nicht dabei gewesen. Sie sei mit ihrer Tochter alleine