70 Z. 137 ff.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft bestätigte die Privatklägerin, dass der Beschuldigte sie am 27. September 2016, als sie zusammen mit dem Auto von Muri nach Gümligen unterwegs gewesen seien, mit dem Tod bedroht habe und konkretisierte, der Beschuldigte habe nicht nur ihr, sondern auch ihrer Familie mit dem Tod gedroht (pag. 55 Z. 165 ff.). Auch an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung schilderte die Privatklägerin, dass der Beschuldigte sie vom Media Markt zum Bahnhof Gümligen gefahren habe (pag. 297 Z. 17 ff.; pag. 303 Z. 17 f., Z. 20 f., Z. 24 f.). Ihre Tochter J.________ sei an diesem Tag bei ihr gewesen.