243). Der Beschuldigte bestreitet, zusammen mit der Privatklägerin im Auto von Muri nach Gümligen gefahren zu sein und ihr sowie ihrer Familie mit dem Tod gedroht zu haben. An der oberinstanzlichen Verhandlung bestritt der Beschuldigte überdies, dass am 27. September 2016 eine Kindsübergabe stattgefunden habe. 9.2 Aussagen der Privatklägerin Die Privatklägerin schilderte den Vorfall vom 27. September 2016 mehrfach detailliert, stimmig und nachvollziehbar (pag. 70 Z. 137 ff.; pag. 55 Z. 165 ff.; pag. 297 Z. 17 ff.; pag. 303 Z. 14 ff.; pag. 604 Z. 1 ff.). Das Erzählte wirkt selbst erlebt und ist individuell durchzeichnet.