14 Die Kammer erachtet es gestützt auf die Aussagen der Privatklägerin an der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft und anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung als erstellt, dass der Beschuldigte ihr im Dezember 2013 drohte, er werde einen Drogenabhängigen bezahlen, damit dieser sie umbringe. Die Privatklägerin nahm diese Drohung ernst und erläuterte glaubhaft, dass sie Angst hatte.