Sollte sich der Vorfall so abgespielt haben, wie vom Beschuldigten geschildert, wäre zu erwarten, dass er diese Geschichte bereits gegenüber der Staatsanwaltschaft vorgebrachte hätte. Die Aussagen des Beschuldigten zeigen aber, dass die fragliche Drohung zwischen den Parteien offensichtlich ein Thema war (vgl. pag. 425 Z. 16 ff.; pag. 610 Z. 29 ff.). Schliesslich muss davon ausgegangen werden, dass es in der Ehe der Parteien sehr häufig zu Auseinandersetzungen kam. Für beide dürfte es dementsprechend schwierig sein, einzelne Vorfälle zeitlich noch genau einzuordnen.