610 Z. 19 ff.). Bei seinen Aussagen fällt auf, dass der Beschuldigte an der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft auf Vorhalt, dass er der Privatklägerin gedroht habe soll, er werde einen Junkie bezahlen, damit dieser sie umbringe, nicht erwähnte, dass der Ex-Mann einer Kollegin der Privatklägerin genau diese Drohung gegenüber ihrer Kollegin ausgesprochen habe (vgl. pag. 32 Z. 89 ff.). Sollte sich der Vorfall so abgespielt haben, wie vom Beschuldigten geschildert, wäre zu erwarten, dass er diese Geschichte bereits gegenüber der Staatsanwaltschaft vorgebrachte hätte.