Er habe auch gesagt, dass er ihr Säure über das Gesicht schütten werde. Damals sei es wirklich zu heftigen Drohungen seinerseits gekommen. Es könne sein, dass sie das vergessen habe zu erwähnen, es sei aber so gewesen (pag. 603 Z. 25 ff.). 8.3 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte verneinte die Frage des Staatsanwaltes, ob er die Privatklägerin mit dem Tod oder ähnlich bedroht habe (pag. 32 Z. 73 f.). Er habe ihr im Dezember 2013 nicht gedroht, dass er einen Junkie bezahlen werde, damit dieser sie umbringe (pag. 32 Z. 89 ff.).