12 ich hier. Ich will Gerechtigkeit. Daher habe ich den psychischen Druck» (pag. 303 Z. 1 ff.). An der oberinstanzlichen Verhandlung bestätigte die Privatklägerin ihre bisherigen Aussagen und ergänzte, der Beschuldigte habe die gleiche Drohung sowohl 2013 als auch 2015 auch ihrer Kollegin gegenüber geäussert. Die Kollegin, die ihr geholfen habe, eine Unterkunft in einem Frauenhaus zu finden. Der Beschuldigte sei deswegen ziemlich verärgert gewesen. Er habe auch gesagt, dass er ihr Säure über das Gesicht schütten werde.