Sie habe sich geängstigt gefühlt, weil sie eine Ausländerin sei. Dies habe er ausgenutzt, damit sie mit ihm zusammenbleibe (pag. 301 Z. 32 ff.). In Bezug auf den Vorfall vom Dezember 2013 konkretisierte die Privatklägerin, der Beschuldigte habe ihr gedroht, sie umzubringen und ihr das Kind wegzunehmen oder dass er einen Drogensüchtigen engagieren werde, um sie zu töten. Er habe ihr auch gedroht, sie zu vergewaltigen und habe ihr gesagt, sie sei eine Idiotin und eine Hure. Sie könne sich nicht mehr an alles erinnern (pag. 302 Z. 1 ff.). Auf Vorhalt ihrer Aussage an der Einvernahme vom 1. Juli 2016 (pag.