An der polizeilichen Einvernahme vom 18. Oktober 2016 schilderte die Privatklägerin den Vorfall vom Dezember 2013 detailliert. Sie führte aus, sie sei 2013 ins Frauenhaus gegangen und habe dort sechs Monate gelebt. Zuvor habe sie einen Konflikt mit ihrem Mann gehabt. Sie habe auf Facebook mit einem Nachbarn in Serbien geschrieben. Ihr Mann sei dann durchgedreht und habe sie an den Haaren gezogen. Er habe ihr auch in die Lenden geschlagen und in den Rücken gebissen. Am Morgen danach habe sie einer Kollegin telefoniert, die sie dann ins Frauenhaus gebracht habe. Im Spital seien Fotos von ihren Verletzungen erstellt worden. Sie habe damals keine Anzeige gemacht (pag. 69 Z. 87 ff.).