Dies sei im Dezember 2013 gewesen (pag. 55 Z. 173 ff.). Auf Frage des Staatsanwaltes, ob der Beschuldigte zum Frauenhaus gekommen sei und ihr dort gedroht habe, verneinte die Privatklägerin und erklärte, das sei alles vorher geschehen, als sie noch zuhause gewesen sei und der Beschuldigte sie geschlagen habe (pag. 55 Z. 178 ff.).