8. Vorwurf gemäss Ziff. 2. des Strafbefehls, Vorfall vom Dezember 2013 8.1 Ausgangslage Dem Beschuldigten wird in Ziff. 2. des Strafbefehls vom 11. Januar 2018 (pag. 243 f.) Drohung, begangen im Dezember 2013, zur Last gelegt: Der Beschuldigte soll der Privatklägerin im Dezember 2013 an einem unbekannten Ort gedroht haben, dass er einen Drogenabhängigen bezahlen werde, damit dieser sie umbringe, womit er die Privatklägerin in Angst versetzt habe (pag. 243). Unbestritten ist, dass der Beschuldigte und die Privatklägerin im Dezember 2013 eine tätliche Auseinandersetzung hatten und die Privatklägerin daraufhin ins Frauenhaus ging (pag.