Aus diesem Grund könne sie es auch nicht mehr sagen. Er habe sie zwei oder drei Mal geschlagen. Sie frage sich, welche Frau zähle, wie viele Schläge sie bekomme (pag. 298 Z. 9 ff.). Die Privatklägerin zeigte daraufhin vor, wie der Beschuldigte sie geschlagen habe. Gemäss einem Verbal im Protokoll zeigte sie zuerst zwei Faustschläge, einen mit der rechten und einen mit der linken Hand vor. Anschliessend zeigte sie es nochmals vor, diesmal zwei Schläge mit der flachen rechten Hand (pag. 298 Z. 14 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung sprach die Privatklägerin von einem Schlag (pag. 605 Z. 6, Z. 14, Z. 17).