Er habe Angst um sein Leben und um das Leben der Privatklägerin und aller anderen Verkehrsteilnehmer gehabt. Er habe versucht, sich zu wehren und habe sie einfach weggestossen (pag. 31 Z. 48 ff.). Sie habe dann Nasenbluten bekommen und habe das Blut im ganzen Gesicht verschmiert und sogleich Fotos gemacht (pag. 31 Z. 50 f.; pag. 423 Z. 34 f.). Die Privatklägerin habe gesagt, sie werde die Fotos als Beweis brauchen, da er sie angegriffen habe (pag. 423 Z. 35 f.). An der Fortsetzungsverhandlung ergänzte der Beschuldigte, er habe sich aus Angst gewehrt und habe sie mit der rechten Hand weggestossen.