603 Z. 6 ff.). Zu den erlittenen Verletzungen bzw. Schmerzen machte die Privatklägerin bis zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung keine Aussagen. Auf Frage der Gerichtspräsidentin schilderte die Privatklägerin, es habe ihr weh getan und es könne sein, dass es geschwollen gewesen sei. Sie habe keine blauen Flecken gehabt. Wie lange sie Schmerzen gehabt habe, könne sie nicht mehr genau sagen (pag. 299 Z. 4 ff.). An der oberinstanzlichen Verhandlung gab die Privatklägerin zu Protokoll, es sei blutig und schmerzhaft gewesen (pag. 603 Z. 23). Ihre Nase habe nach dem Schlag weh getan. Sie könne aber nicht sagen, wie lange die Nase weh getan habe.