68 f. Z. 68 ff.; pag. 297 ff. Z. 30 ff.). Das Erzählte wirkt selbst erlebt und ist individuell durchzeichnet. So führte sie an der polizeilichen Einvernahme vom 1. Juli 2016 aus, der Beschuldigte habe ihr im August 2015 mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen. Ihr Gesicht sei mit Blut verschmiert gewesen, als hätte sie einen Unfall erlitten. Sie sei blutüberströmt zur Ar-