6 auch die Privatklägerin sparte nicht mit negativen Ausführungen den Beschuldigten betreffend und konfrontierte auch dessen Eltern mit schweren Vorwürfen. So habe ihr Schwiegervater sie gewürgt und auch ihre Schwiegermutter habe sie angegriffen und geschlagen (pag. 42 Z. 55 ff.; pag. 69 Z. 82 f.). Die Aussagen der Parteien müssen vor dem Hintergrund dieser Auseinandersetzungen und mit Blick auf den Umstand, dass auch um die Obhutszuteilung für die gemeinsame Tochter gestritten wurde, gewürdigt werden.