6. Ausgangslage und Beweismittel Vorliegend ist der Vorwurf der häuslichen Gewalt zu überprüfen. Wie häufig in Fällen häuslicher Gewalt gibt es keine direkten Tatzeugen und es liegt eine Aussage gegen Aussage-Konstellation vor. Es ist unbestritten, dass es während ihrer Ehe zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin mehrfach zu Auseinandersetzungen kam. Auffallend ist, dass der Beschuldigte die Privatklägerin in seinen Aussagen häufig zu diskreditieren versuchte. So führte er beispielsweise aus, seine Ex-Frau sei oft aggressiv gewesen, nicht nur gegen ihn und seine Eltern, sondern auch am Arbeitsplatz (pag. 33 Z. 121 f.).