für das obergerichtliche Verfahren eine Entschädigung von CHF 4'878.70 für ihre Aufwendungen im obergerichtlichen Verfahren zu bezahlen. Neben den erstinstanzlichen Aufwendungen von CHF 10'974.40. 4. A.________ sei zu verurteilen zur Bezahlung von CHF 200.00 Genugtuung an die Privatklägerin C.________. A.________ sei zu verurteilen zu den erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten.