Rechtsanwalt D.________ stellte und begründete namens der Privatklägerin folgende Anträge (pag. 636): 1. Das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts sei in den Ziffern III 1. + 2 Schuldpunkte und 3. Parteikosten zu bestätigen. 2. A.________ sei zusätzlich schuldig zu sprechen 2.1. wegen einfacher Körperverletzung gemäss Ziff. I 2.2. wegen Drohung gemäss Ziff. II. des erstinstanzlichen Urteils und er sei angemessen zu bestrafen. 3. A.________ hat der Privatklägerin C.________ für das obergerichtliche Verfahren eine Entschädigung von CHF 4'878.70 für ihre Aufwendungen im obergerichtlichen Verfahren zu bezahlen.