5 4. A.________ sei durch den Kanton Bern eine Entschädigung für die notwendige Verteidigung nach deren tatsächlichen Aufwendungen gemäss entsprechender Honorarnote für das oberinstanzliche Verfahren auszurichten. 5. Die Verfahrenskosten für das erstinstanzliche sowie das oberinstanzliche Verfahren seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. 6. Es seien die weiteren notwendigen Verfügungen durch das Gericht zu treffen.