3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Leumundsbericht (inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse) sowie ein aktueller Strafregisterauszug des Beschuldigten eingeholt (pag. 572 ff.; pag. 577). Der Beschuldigte beantragte mit Schreiben vom 4. August 2021, es sei Frau F.________ als Zeugin vorzuladen und zu befragen. Weiter sei die Privatklägerin aufzufordern, ihren angeblichen Anruf an den Beschuldigten vom 27. September 2016, damit er sie und die Tochter mit dem Auto in Muri abholen komme, zu belegen, bspw. mit einem Anrufverlauf.