1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 25. Mai 2020 stellte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht, nachfolgend: Vorinstanz) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Tätlichkeit, angeblich begangen im August 2015, infolge Verjährung ein, unter Ausscheidung der anteilsmässigen Verfahrenskosten sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung an Fürsprecher B.________ und Rechtsanwalt E.________ (pag. 445, Ziff. I. erstinstanzliches Urteil).