und pag. 258). Ausländische Vorstrafen dürfen im Rahmen der Täterkomponente in die Beurteilung mit einbezogen werden (Wiprächtiger/Keller in: Niggli/Wiprächtiger [Hrsg.], Basler Kommentar Strafrecht, 4. Auflage, Basel 2019 [nachfolgend: BSK StGB-Bearbeiter], N 134 zur Art. 47). 22.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte hat die Vorwürfe im vorliegenden Verfahren abgestritten, was indes keine Auswirkung auf die Strafe nach sich zieht.