Straferhöhend wirken sich die diversen und teilweise einschlägigen Vorstrafen des Beschuldigten aus: Im schweizerischen Strafregisterauszug vom 18. Januar 2021 sind für den Zeitraum 2011 bis 2016 vier Verurteilungen in der Schweiz aufgeführt, darunter zwei einschlägige Vermögensdelikte (pag. 258). Zusätzlich besteht für den Beschuldigten ein Eintrag im österreichischen Strafregister aus dem Jahr 2013 (pag. 71) sowie einen Eintrag im deutschen Strafregister aus der Zeit vor der vorliegend zu beurteilenden Tat (pag. 74 ff. und pag. 258).