Anschliessend hat er bei seiner Grossmutter gewohnt. Auf seine obligatorische Schulzeit folgte eine Lehre als T.________. Diesen Beruf hat er auch ausgeübt. Ab November 2014 war der Beschuldigte arbeitslos. Im August 2018 war er gemäss eigener Aussage seit fast zwei Jahren krank geschrieben wegen psychischer Probleme und einer Angststörung. Er erhielt in S.________(Staat) zuerst das Pendant zum schweizerischen Krankentaggeld und danach Arbeitslosengeld .________. Der Beschuldigte hat seit Juni 2019 den U.________ -führerschein und seit Juli 2019 eine Festanstellung als U.________. Von den Sozialversicherungen erhält er seither kein Geld mehr.